Im Jahr 2007 feiert Dollnstein den 1000. Jahrestag seiner ersten urkundlichen Erwähnung. 1007 schenkte Heinrich II. mit der folgenden Urkunde zu seinem und seiner Gemahlin Kunigunde Seelenheil ein Gut, genannt Tollunstein an das Benediktinerinnenkloster Bergen.

Übersetzung von Josef Schatz

König Heinrich II. schenkt der Kirche zu Barigen (Bergen) zu seinem und seiner Gemahlin Kunigunde Seelenheil ein Gut, genannt Tollunstein, das Graf Ernst besessen hat im Gau Sualafeld in der Grafschaft des Grafen Werinhar.

 

Wortlaut der Urkunde

 C (Chrismon) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit.

Heinrich, durch Gottes Huld und Gnade König.

Wenn Wir die Kirchen Gottes mehren und erhöhen, haben Wir das feste Vertrauen, dass Uns dadurch der Gewinn ewiger Vergeltung zugute kommen wird. Deshalb sollen alle Gläubigen der heiligen Kirche Gottes, die gegenwärtigen und zukünftigen, geflissentlich zur Kenntnis nehmen, dass Wir für Unser und Unserer geliebtesten Gemahlin Königin Kunigunde Seelenheil den Schwestern der heiligen Kirche von Barigen (Bergen), die unter der Regel des heiligen Benedikt leben, zur Vermehrung ihrer Einkünfte ein Gut aus Unserem rechtmäßigem Besitz in der Weise schenken und übereignen, wie Graf Ernust dieses offenkundig besessen hat, genannt Tollunstein, im Gau Sualafeld und in der Grafschaft des Grafen Werinhar gelegen, mit allen Zu- und Ein­gehörungen, nämlich Höfen und Hofstätten, Gebäuden, Eigenleuten beiderlei Geschlechts, mit Grund und Boden, bebaut und unbebaut, besucht oder unbesucht, zugänglich und unzugänglich, mit Ausgängen und Eingängen, mit Wiesen, Weiden und Mitweiden oder mit Bienenweiden, mit Wäldern und Geecker, Gewässern und Mühlen, Fischwassern und allen übrigen Nützlichkeiten und Zugehörungen, die man gebührlich irgendwie mündlich oder schriftlich anführen könnte. Also gebieten wir kraft königlicher Autorität und ordnen an, dass die Leiterin bzw. Äbtissin der allzeit gesegneten Gemeinschaft, sowohl die gegenwärtige wie auch eine künftige, von nun an die freie Gewalt hat, das vorgenannte Gut innezuhaben, zu besitzen, zu bebauen, Gebäude auf ihm zu errichten, einen Vogt darüber einzusetzen und alles zu tun, was ihr auf jegliche Weise beliebt, zum Nutzen der Nonnen, die in der vorgenannten Kirche von Bargen (Bergen) Gott klösterlich dienen.

Und damit diese hoheitliche Verfügung unserer Übergabe bzw. Schenkung fest und unerschütterlich fortdauere, haben wir diese für diesen Zweck verfasste Urkunde eigenhändig bekräftigt und sie mit dem Aufdruck unseres Siegels versehen lassen.

(Das Zeichen des Herrn Heinrich [Monogramm], des unbesiegbarsten Königs)

Ich, Kanzler Eberhard, habe in Vertretung des Hofkaplans Willigis die Echtheit der Urkunde geprüft.

Gegeben am 17. Tag vor den Kalenden des Mai (=am 15. April), in der 5. Indiktion, im Jahre 1007 der Menschwerdung des Herrn, im 5. Jahr der Regierung des Herrn Heinrich II.

Geschehen zu Regensburg, zum Heil und Segen. Amen

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